Rechtsprechung
BVerwG, 18.07.1961 - VI C 143.59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,3513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1959 - VI A 538/56
- BVerwG, 18.07.1961 - VI C 143.59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 18.07.1961 - VI C 143.59
Das Berufungsgericht ist ferner rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß die Voraussetzungen der politischen Alternative des § 7 G 131 hier ohne weiteres erfüllt sind, weil die streitige Ernennung nur durch Anrechnung der SA-Dienstzeit des Klägers auf die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a PBG erforderliche zwölfjährige Dienstzeit möglich geworden war (vgl. BVerwGE 4, 103). - BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.07.1961 - VI C 143.59
Trotzdem würde das Revisionsvorbringen insoweit schon für sich allein die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung der Sache rechtfertigen, da der Beklagte der Sache nach Gründe für eine Wiederaufnahmeklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO geltend macht und nach den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 10, 357 entwickelten, in ihrem wesentlichen Teil auf den vorliegenden Fall übertragbaren Gedanken neues Vorbringen insoweit auch in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden kann.
- BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61
Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages …
Der Gesichtspunkt einer Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz, weil dieses geeignet wäre, eine Wiederaufnahmeklage zu begründen (vgl. BVerwGE 10, 357 und Urteil vom 18. Juli 1961 - BVerwG VI C 143.59 -), kommt hier nicht in Betracht, da die nachträgliche Auffindung von Zeugen nicht zu den Wiederaufnahmegründen gehört.